Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen der anchorIT UG (haftungsbeschränkt), Floriansmühlstr. 3a, 80939 München (nachfolgend „Auftragnehmer“), mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
Hinweis zur Prüfung: Solange die Gesellschaft noch nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist im Rechtsverkehr der Zusatz „i. G.“ (in Gründung) zu führen; bis zur Eintragung haften die Gründer persönlich. Firmenwortlaut, Registergericht und Handelsregisternummer sind nach der Eintragung einzutragen.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erteilte Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Leistungsbeschreibung. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch geeignete Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Verzögerungen, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 5 Termine und Fristen
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung erfolgt ausschließlich gewerkbezogen. Maßgeblich ist der im Angebot für das jeweilige Gewerk beziehungsweise Leistungspaket vereinbarte Festpreis.
(2) Eine Abrechnung nach Zeitaufwand, insbesondere nach Stunden- oder Tagessätzen, findet nicht statt.
(3) Bei mehrstufigen Vorhaben werden die einzelnen Gewerke gesondert angeboten und nach ihrer jeweiligen Fertigstellung abgerechnet.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
(5) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Reisekosten und Auslagen sind im vereinbarten Gewerkpreis enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 7 Nutzungsrechte
An den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein.
Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Konzepte, Verfahren und wiederverwendbare Bausteine, die keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers enthalten, weiterhin frei zu verwenden.
[Regelung zu Open-Source-Komponenten und deren Lizenzen ergänzen, sofern einschlägig]
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke des Vertrags. Diese Pflicht besteht für die Dauer von [Zeitraum, z. B. 3 Jahre] nach Beendigung des Vertrags fort.
§ 9 Datenschutz
Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Soweit im Rahmen der Leistungserbringung eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers erfolgt, schließen die Parteien — soweit erforderlich — eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 10 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen fachgerecht und nach dem anerkannten Stand der Technik erbracht werden. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung in Textform anzuzeigen und nachvollziehbar zu beschreiben.
Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Nacherfüllung. Schlägt diese wiederholt fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
§ 11 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
[Optional: betragsmäßige Haftungshöchstgrenze, etwa in Höhe der Auftragssumme oder der Deckungssumme der Berufshaftpflicht]
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über einmalige Leistungen oder abgeschlossene Projekte enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
(2) Verträge über laufende Leistungen, insbesondere Wartung, Support, Betreuung oder sonstige wiederkehrende Leistungen, können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen sowie bis dahin angefallene und vom Auftraggeber zu tragende Kosten vollständig zu vergüten.
(5) Bereits beauftragte Leistungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht erbracht wurden, werden entsprechend dem bis dahin erreichten Leistungsstand abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist München, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 04.09.2026